65条(甲4)
社団法人ト社員トノ間ニ於ケル法律上ノ行為ニ関スル議事ニ付テハ其社員ハ議決権ヲ有セス
社団法人ト社員トノ間ニ於ケル法律上ノ行為ニ関スル議事ニ付テハ其社員ハ議決権ヲ有セス
Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgane zu besorgen sind, durch Beschlußfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, daß der Gegenstand desselben bei Berufung der Versammlung bezeichnet ist. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Ein auf der Zustimmung aller Mitglieder beruhender Beschluß ist auch ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn die Zustimmung schriftlich erklärt ist.
Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlußfassung die Eingehung eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Vereine betrifft.
§ 55. Zu einer Beschlußfassung der Mitglieder eines Personenvereins wird erfordert, daß alle stimmberechtigte Mitglieder berufen worden sind, wenigstens die Hälfte derselben erschienen ist und die Mehrheit der Erschienenen den Beschluß gefaßt hat. Handelt es sich um die Bestellung eines Vertreters für einen Rechtsstreit mit einzelnen Mitgliedern, so sind letztere nicht stimmberechtigt. Bei Rechtsstreiten des Vereins mit Mitgliedern desselben vertreten die Mitglieder, welche für die Rechte des Vereins streiten, den Verein, selbst wenn sie im Verhältniß zu den anderen die Minderzahl ausmachen.
法典調査会 民法主査会 第18回 議事速記録 *未校正主5巻69丁裏 画像 資料全体表示
社団法人ト社員トノ間ニ於ケル法律行為ニ関スル議事ニ付テハ其社員ハ議決権ヲ有セス
法典調査会 総会 第10回 議事速記録 *未校正総4巻45丁裏 画像 資料全体表示
社団法人ト社員トノ間ニ於ケル法律行為ニ関スル議事ニ付テハ其社員ハ表決権ヲ有セス
法典調査会 民法整理会 第2回 議事速記録 *未校正民整1巻 画像 資料全体表示
社団法人ト或社員トノ関係ニ付キ議決ヲ為ス場合ニ於テハ其社員ハ表決権ヲ有セス
社団法人ト或社員トノ関係ニ付キ議決ヲ為ス場合ニ於テハ其社員ハ表決権ヲ有セス
Code civil de l'Empire du Japon 資料全体表示
ART. 66. Dans le cas où il y a lieu de prendre, en assemblée générale, une décision concernant les rapports de l'association personnifiée avec un des associés, celui-ci n'a pas le droit de vote.
総会ノ決議ハ本法又ハ定款ニ別段ノ定アル場合ヲ除ク外出席シタル株主ノ議決権ノ過半数ヲ以テ之ヲ為ス
無記名式ノ株券ヲ有スル者ハ会日ヨリ一週間前ニ其株券ヲ会社ニ供託スルニ非サレハ其議決権ヲ行フコトヲ得ス
株主ハ代理人ヲ以テ其議決権ヲ行フコトヲ得但其代理人ハ代理権ヲ証スル書面ヲ会社ニ差出タスコトヲ要ス
総会ノ決議ニ付キ特別ノ利害関係ヲ有スル者ハ其議決権ヲ行フコトヲ得ス
Soweit nicht in diesem Gesetze oder in der Satzung eine besondere Bestimmung getroffen ist, werden die Beschlüsse der Generalversammlung durch die Stimmenmehrheit der anwesenden Aktionäre gefaßt.
Wer Aktien auf den Inhaber hat, kann sein Stimmrecht nur ausüben, wenn er die Aktienscheine eine Woche vor dem Tage der Versammlung bei der Gesellschaft hinterlegt.
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Vertreter ausüben. Der Vertreter hat der Gesellschaft eine Urkunde, welche sein Vertretungsrecht beweist, vorzulegen.
Aktionäre, die an einem Beschlusse der Generalversammlung ein besonderes Interesse haben, können ihr Stimmrecht nicht ausüben.
Except as otherwise provided by this Code or by the company contract, a resolution of the general meeting must be passed by a majority vote of the shareholders present.
Persons holding certificates to bearer cannot exercise their right of voting unless they have deposited their certificates with the company one week before the day of the meeting.
A shareholder may exercise his right of voting by a proxy, who must produce to the company a document proving his right of representation.
A person who has a special interest in a resolution of the company, cannot exercise his right of voting.