57条(甲4)
法人ト理事トノ間ニ利益相反スル事項ニ付テハ代理権ヲ有セス此場合ニ於テハ前条ノ規定ニ依リテ特別管理人ヲ選任スヘシ
法人ト理事トノ間ニ利益相反スル事項ニ付テハ代理権ヲ有セス此場合ニ於テハ前条ノ規定ニ依リテ特別管理人ヲ選任スヘシ
Ein Vertreter kann, soweit ihm nicht ein Anderes gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, daß das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.
ドイツ(ザクセン王国) 1868年6月15日法28条 資料全体表示
§.28. Ist nach dem Statute ein Organ zur Ueberwachung des Vorstands oder der Genossenschaftsverwaltung überhaupt (Aussichtsrath, Ausschuß ?.) bestellt, so kann derselbe sich von dem Gange der Angelegenheiten der Gesellschaft unterrichten, die Bücher und Schriften derselben jederzeit einsehen und den Bestand der Gesellschastscasse untersuchen. Ihm steht nicht nur gleich dem Vorstande das Recht zu Berufung der Generalversammlung und zu Ernennung des Vorsitzenden in Letzterer zu, sondern es ist dieses Aufsichtsorgan auch ermächtigt, die Genossenschaft gegen den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, erforderlichen
Falle den Letzteren bis zur Entscheidung der Genossenschaft (§ 11, Nr. 8) zu suspendiren und wegen einstweiliger Besorgung seiner Geschäfte das Nöthige zu verfügen.
Hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Aussichtsorgane findet die Bestimmung im §.27, Abs. 5 Anwendung.
法典調査会 民法主査会 第18回 議事速記録 *未校正主5巻46丁裏 画像 資料全体表示
法人ト理事トノ間ニ利益相反スル事項ニ付テハ理事ハ代理権ヲ有セス此場合ニ於テハ前条ノ規定ニ依リテ特別代理人ヲ選任スヘシ
法典調査会 総会 第10回 議事速記録 *未校正総4巻6丁裏 画像 資料全体表示
法人ト理事トノ利益相反スル事項ニ付テハ理事ハ代理権ヲ有セス此場合ニ於テハ前条ノ規定ニ依リテ特別代理人ヲ選任スルコトヲ要ス
法典調査会 民法整理会 第5回 議事速記録 *未校正民整2巻 画像 資料全体表示
法人ト理事トノ利益相反スル事項ニ付テハ理事ハ代理権ヲ有セス此場合ニ於テハ前条ノ規定ニ依リテ特別代理人ヲ選任スルコトヲ要ス
法人ト理事トノ利益相反スル事項ニ付テハ理事ハ代理権ヲ有セス此場合ニ於テハ前条ノ規定ニ依リテ特別代理人ヲ選任スルコトヲ要ス
Code civil de l'Empire du Japon 資料全体表示
ART. 57. Les administrateurs ne peuvent représenter la personne juridique dans les affaires à l'occasion desquelles leurs intérêts et ceux de cette personne sont opposés. Dans ce cas, des représentants spéciaux doivent être nommés conformément aux dispositions de l'article précédent.
取締役ハ監査役ノ承認ヲ得タルトキニ限リ自己又ハ第三者ノ為メニ会社ト取引ヲ為スコトヲ得
Der Vorstand kann nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten mit der Gesellschaft Geschäfte vornehmen.
A director can do business with the company either on his own account or on that of a third person only when he has obtained the consent of the inspectors.