80条
商業取引又ハ起業又ハ契約ノ了リタル時又ハ若シ一年以上ノ契約ナリシトキハ毎年其商務担当者ヨリ差金者ニ計算ヲ示シ且ツ関係ノ牒簿及ヒ証書ヲ展検査閲スルコトヲ許スヘシ此規則ハ第七十二条及ヒ第七十三条ニ定メタル場合ニ於テモ亦準用スヘキモノトス
商業取引又ハ起業又ハ契約ノ了リタル時又ハ若シ一年以上ノ契約ナリシトキハ毎年其商務担当者ヨリ差金者ニ計算ヲ示シ且ツ関係ノ牒簿及ヒ証書ヲ展検査閲スルコトヲ許スヘシ此規則ハ第七十二条及ヒ第七十三条ニ定メタル場合ニ於テモ亦準用スヘキモノトス
Entwurf eines Handels-gesetzbuches für Japan 資料全体表示
Bei der Beendigung des Geschäftes, der Unternehmung oder des Vertrages, oder alljährlich, wenn der Vertrag länger dauert, hat der geschäftsführende Theil dem Theilnehmer Rechnung zu legen und ihm die Einsicht und Prüfung der bezüglichen Bücher und Documente zu gestatten. Diese Bestimmung ist auch auf die in den Artikeln 72 und 73 vorgesehenen Fälle anzuwenden.
Entwurf eines Handels-gesetzbuches für Japan mit Commentar 画像 資料全体表示
会社条例編纂委員会 商社法第一読会筆記 第6回 *未校正 画像 資料全体表示
会社条例編纂委員会 商社法第一読会筆記 第17回 *未校正 画像 資料全体表示
商ヒノ取引又ハ起業又ハ契約ノ了リタルトキハ執業者ハ有分者ニ計算ヲ示シ且関係ノ帳簿及証書ノ展検査閲ヲ許ス可シ但右等ノ契約一年以上ニ渉ルトキハ毎年前顕ノ手続ヲ為ス可シ此規定ハ第十六条第十七条ニ定メタル場合ニモ亦適用スルモノトス
Handelsgesellschaftsordnung 資料全体表示
Bei der Beendigung des Geschäftes, der Unternehmung oder des Vertrages, oder alljährlich, wenn der Vertrag länger dauert, hat der geschäftsführende Theil dem Theilnehmer Rechnung zu legen und ihm die Einsicht und Prüfung der bezüglichen Bücher und Documente zu gestatten. Diese Bestimmung ist auch auf die in den Artikeln 16 und 17 vorgesehenen Fälle anzuwenden.
商ヒノ取引又ハ起業又ハ契約ノ了リタルトキハ執業者ハ有分者ニ計算ヲ示シ且関係ノ帳簿及証書ノ展検査閲ヲ許ス可シ但右等ノ契約一年以上ニ渉ルトキハ毎年前顕ノ手続ヲ為ス可シ此規定ハ第十六条第十七条ニ定メタル場合ニモ亦適用スルモノトス