282条
会社若シ不法ノ事業ニ従事シ又ハ其業務取扱上公共ノ秩序及ヒ風俗ヲ紊乱スルトキハ裁判所ハ他官庁ノ申立ニ依リ又ハ自己ノ見込ヲ以テ解散ヲ命スルコトアルヘシ
会社若シ不法ノ事業ニ従事シ又ハ其業務取扱上公共ノ秩序及ヒ風俗ヲ紊乱スルトキハ裁判所ハ他官庁ノ申立ニ依リ又ハ自己ノ見込ヲ以テ解散ヲ命スルコトアルヘシ
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Die Auflösung der Gesellschaft kann vom Gericht auf Antrag der Behörden oder von Amtswegen verfügt werden, wenn sie ungesetzliche Zwecke verfolgt oder wenn ihre Geschäftsführung die öffentliche Ordnung und Moral verletzt.
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会社条例編纂委員会 商社法第一読会筆記 第49回 *未校正 画像 資料全体表示
会社不法ノ事業ヲ営ミ又ハ其業務上公ケノ秩序及風教ヲ紊乱スルトキハ裁判所ハ官庁ノ申立ニ依リ又ハ其職権ヲ以テ解散セシムルコトアル可シ
Handelsgesellschaftsordnung 資料全体表示
Die Auflösung der Gesellschaft kann vom Gericht auf Antrag der Behörden oder von Amtswegen verfügt werden, wenn sie ungesetzliche Zwecke verfolgt oder wenn ihre Geschäftsführung die öffentliche Ordnung und Moral verletzt.