Provincialrecht der Ostseegouvernements. Dritter Theil. Privatrecht.
参考原資料
- Provincialrecht der Ostseegouvernements zusammengestellt auf Befehl des Herrn und Kaisers Alexander II. 3. Th., Liv-, Est- und Curlaendisches Privatrecht , 1864 [University of Tartu DSpace Repository]
備考
- 明治民法の参照条文だけをテキスト化しています.
264. Die Schwägerschaft wird durch die Auflösung der Ehe, durch welche jene begründet wurde, nicht aufgehoben.