Bestimmungen fuer die Abrechnungsstelle zu Berlin: Abkommen vom 14. Februar 1883

参考原資料

備考

  • 関係条文だけをテキスト化しています.
 5. Die Mitglieder werden ihre Kunden auf die für sie und das Gemeinwefen mit der Scheckeinrichtung verbundenen Vorteile durch Zirkular und andere geeignete mittel aufmekfam machen.