Strafprozeßordnung (vom 17. Januar 1850)

参考原資料

  • Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich (1850, 1) , 1850 [Google Books]

備考

  • 明治民法の参照条文だけをテキスト化しています.
 §. 6. Die in diesem Gesetze anberaumten Fristen sind, wenn das Gegentheil nicht ausdrücklich verfügt ist, ausschließend (präclusiv) und können nicht verlängert werden. Wenn dieselben von einem bestimmten Tage an zu laufen haben, sind sie so zu berechnen, daß dieser Tag nicht mitgezählt wird. Sonne und Feiertage sind immer einzurechnen.